Grillen und die Hausgemeinschaft – Was ist zu beachten?

Grillen in Mehrfamilienhäusern - Wann ist das erlaubt

Sobald es im Frühling wärmer wird, werden nicht nur die Gartenmöbel wieder auf die Terrasse oder den Balkon gestellt, sondern in vielen Fällen auch die Grillgeräte. Grillen gehört für viele Menschen mittlerweile zum Frühling und Sommer mit dazu. Jedoch müssen sich Grillbegeisterte an einige Regeln halten, damit sich die Nachbarn und die Hausgemeinschaft nicht durch die Grillgerüche und den Rauch belästigt fühlen.

In Deutschland existieren keine einheitlichen Regelungen

Das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in vielen Fällen erlaubt. Dabei müssen Mieter:innen und Hauseigentümer:innen in Deutschland die individuellen Regelungen und Vorgabe beachten. Denn eine einheitliche Regelung wie beispielsweise durch ein Grill-Gesetz existiert nicht.

So gibt es in Deutschland zwar kein grundsätzliches Recht auf Grillen, jedoch auch kein absolutes Verbot. Zahlreiche Gerichte mussten sich bereits mit Konflikten diesbezüglich auseinandersetzen, wodurch viele unterschiedliche Gerichtsurteile existieren. Die Gerichtsentscheidungen beziehen sich dabei stets auf den Einzelfall, wodurch sie für die individuelle Situation vor Ort meist nur bedingt relevant sind.

Um zu erfahren, ob das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt ist, hilft bei Mieter:innen meist ein Blick in den Mietvertrag. Auch durch die Hausordnung kann das Grillen für die Hausgemeinschaft untersagt werden.

Damit gibt es auch für Hauseigentümer:innen einer Hausgemeinschaft Einschränkungen zu beachten. In der Eigentümerversammlung können dementsprechende Regelungen besprochen und festgelegt werden. Die Hausverwaltung kann ebenso Auskunft über bestehende Regelungen informieren und zugleich Maßnahmen ergreifen, damit diese umgesetzt werden.

Finden sich im Mietvertrag oder der Hausordnung keine Hinweise auf ein Grillverbot, dann kann auch gegrillt wird. In manchen Fällen wird allerdings das Grillen mit einem Holzkohlegrill untersagt. Das Grillen mit einem Elektro- oder Gasgrill wird in vielen Fällen jedoch toleriert.

Besteht durch den Mietvertrag oder die Hausordnung ein Grillverbot, dann müssen sich Bewohner auch daran halten. Ansonsten kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen. Zudem kann eine enge Bebauung dafür sorgen, dass das Grillen nicht möglich und damit auch verboten ist. Das kann beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern der Fall sein, bei denen sich der Balkon direkt unter einem Fenster eines Nachbarn befindet. Würde auf diesem Balkon gegrillt werden, dann kann das sichere Abziehen des Rauches nicht sichergestellt werden. Dies stellt eine massive Gefahr für die Gesundheit dar und ist deshalb unabhängig von bestehenden Regelungen des Mietvertrages und der Hausordnung verboten.

Worauf ist beim Grillen zu achten?

Ist das Grillen erlaubt, müssen sich Bewohner dennoch an einige Regeln halten:

  • Rücksichtnahme beim Grillen: Belästigungen Dritter durch das Grillen weitgehend vermeiden.
  • Rauch darf nicht in den Wohnraum anderer eindringen.
  • Das Grillgerät so aufstellen, dass der Rauch sicher abziehen kann.
  • An Standorten mit geringem Platzangebot ist häufig ein Gas- oder Elektrogrill einem Holzkohlegrill vorzuziehen.

Wie häufig und zu welchen Zeiten gegrillt werden darf, kann vom Wohnort abhängen. Es gibt beispielsweise Gerichtsentscheide, bei denen Bewohner nur bis 22 Uhr grillen dürfen und andere die besagen, dass der Grill am äußersten Rand des Gartens genutzt werden darf. Die Häufigkeit variiert ebenso von Gericht zu Gericht und wurde beispielsweise mit 2x im Monat bis hin zu 25x im Jahr angegeben. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Grillende auf die Bedürfnisse der Hausgemeinschaft und Anwohner eingehen müssen. Damit richtet sich die Häufigkeit auch nach den Bedürfnissen der Anwohner.

Belästigungen durch Grillen vermeiden

Grillen führt in den meisten Fällen, mit Ausnahme des Grillens mit einem Elektro- oder Gasgrill, zu Qualm, Rauch und starken Gerüchen. Das müssen Nachbarn nur in dem Ausmaß hinnehmen, wenn sie nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Grillen einzustellen ist, sobald sich ein Nachbar dadurch belästigt fühlt. Ein Mehrheitsbeschluss einer Hausgemeinschaft ist nicht erforderlich. Zudem können Rauch und Gerüche nicht nur zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen, sondern zieht der Rauch beispielsweise in die Schlafräume der Nachbarn, dann handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und diese kann als solche mit Bußgeldern belegt werden.

Fazit

Gemütliche Grillabende mit Freunden und der Familie werden immer beliebter. Wer nicht weiß, ob das Grillen im Einzelfall überhaupt erlaubt ist, sollte sich zuvor an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Wenn sich Grillfans an die individuellen Regelungen halten und die Bedürfnisse der Nachbarschaft beachten, werden sie es auch wohl weiterhin genießen können. Um Konflikten frühzeitig zu begegnen, kann es hilfreich sein, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen oder diese auch einmal zu einem gemeinsamen Grillabend einzuladen, um die Akzeptanz zu erhöhen.

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