Die WEG-Reform 2020, auch Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz genannt, hat einige Änderungen für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer mit sich gebracht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen Sie betreffen könnten und worauf jetzt zu achten ist.
Mehr Entscheidungsbefugnisse für Verwalter:innen
Die Reform erweitert die Befugnisse der Hausverwaltung. So können Verwalter:innen seit der Neuregelung einige Entscheidungen auch ohne Zustimmung oder Beschluss der Eigentümer:innen fällen. Dazu gehören kleinere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, gerichtliche Durchsetzungen von offenen Hausgeldforderungen und der Abschluss von Versorgungs- und Dienstverträgen.
Eigentümer:innen mit mehr Rechten
Die Reform stärkt auch die Rechte der Eigentümer:innen, die nun die Verwaltungsunterlagen einsehen, einen jährlichen Vermögensbericht erhalten und den bestehenden Verwaltervertrag mit einer Frist von maximal 6 Monaten kündigen können.
Änderungen bei Eigentümerversammlungen
Die Einladungsfrist zu Eigentümerversammlungen beträgt nun 3 Wochen, und die Einladung kann per E-Mail versendet werden. Außerdem sind nun hybride Versammlungen möglich, und die Mindestteilnehmerzahl für die Beschlussfähigkeit entfällt.
Umbauen ist nun einfacher
Die Reform erleichtert Umbaumaßnahmen durch Eigentümer:innen. So können barrierefreie Aus- und Umbauten, der Einbau von Lademöglichkeiten für Elektroautos, Maßnahmen zum Einbruchschutz und Glasfaseranschlüsse jederzeit von einzelnen Miteigentümer:innen durchgeführt werden, sofern sie die Kosten tragen. Für Modernisierungen und Sanierungen von Gemeinschaftseigentum reicht nun eine einfache Mehrheit statt einer einstimmigen Zustimmung.
Die WEG-Reform 2020 hat somit sowohl für Hausverwaltungen als auch für Wohnungseigentümer einige praxisrelevante Änderungen gebracht. Achten Sie darauf, welche Regelungen Sie betreffen, und passen Sie gegebenenfalls Ihre Vorgehensweise an.