Die Mieterselbstauskunft ist für die Vermieter:innen ein wichtiges Mittel, vor Abschluss eines Mietvertrages die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Mietinteressenten zu überprüfen.
Leider kann man mit der unterschriebenen Selbstauskunft zwar nicht sicher sein, dass die abgefragten Angaben richtig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden, allerdings hat man auf Grund der Angaben wie zum Beispiel Name der Arbeitgeber:in und Anschrift der letzten Wohnung zusätzliche Möglichkeiten, den Ausführungen des Mietinteressenten (bei Bedarf) nachzugehen.
Wenn die Angaben des Mietinteressenten zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen falsch sein sollten, hat die Vermieter:innen weiterhin die Möglichkeit, seine Mieter:innen fristlos zu kündigen.
Info: Privates der Mietinteressent:in haben in der Selbstauskunft nichts zu suchen und müssen auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Die Vermieter:in kann also die Interessent:in nicht dafür belangen, wenn zum Beispiel Fragen zu bestehenden Schwangerschaften, Krankheiten oder Kochgewohnheiten nicht der Wahrheit entsprechend beantwortet wurden.
Gut zu wissen: Die Gerichte entscheiden in diesen Punkten zu Gunsten der Mieter:in.