In Berlin verurteilte das Kammergericht einen Vermieter:in auf 53.435 Euro Schadensersatz! Die Mieter:in einer Garage hatte Werkstattausrüstung, Reifen, Felgen, Kfz-Ersatzteile sowie Motoren gelagert, da er mit Kfz-Ersatzteilen gehandelt und eine Autoverwertung betrieben hatte.
Die Vermieter:in wiederum, hatte die Kfz-Ersatzteile für Schrott gehalten und diese entsorgt. Weiterhin hat die Vermieter:in die Gegenstände nicht in einer Liste erfasst und musste demnach den Betrag zahlen, den die Mieter:in bezifferte.
Daher die Entscheidung des Kammergerichts Berlin: Wer unerlaubt vermeintlichen Müll entsorgt, ohne die Mieter:in vorher zu fragen, der bekommt eine Strafe. In diesem Fall wurde die Garage „im Wege verbotener Eigenmacht in Besitz genommen“ (KG Berlin, Urteil v. 14.07.11, Az. 12 U 149/10).