Wann darf die Vermieter:in Wohnungen besichtigen?
In vielen Fernsehreportagen geht es in letzter Zeit um Schock-Berichte von Messi-Wohnungen oder Mietnomaden. Das verängstigt viele Vermieter:innen, weshalb Diese auf Nummer sicher gehen und demnach ab und zu prüfen, ob die Mieter:in pfleglich mit der Wohnung umgeht. Nun stellt sich die Frage, wann eine solche Besichtigung rechtens ist und ob sie vorher angekündigt werden muss oder nicht.
Fest steht, dass die Wohnung Privatsphäre des Mietenden ist und die Vermietende diese nicht ohne weiteres betreten darf. Voraussetzung muss ein berechtigter Grund sein. Wenn die Vermieter:in also eine Nachmieter:in für eine Wohnung sucht, oder aber eine Besichtigung im Vorfeld von Modernisierungen durchführen muss, kann er mit der Mieter:in einen Besichtigungstermin ausmachen. Die Vermieter:in muss sein Kommen in jedem Fall mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen. Ohne dessen Genehmigung ist eine Besichtigung grundsätzlich nicht möglich.
Tut die Vermieter:in dies nicht, und betritt er die Wohnung der Mieter:in ohne dessen Zustimmung, ist dies ein Fall für den Anwalt – denn hierbei begeht die Vermietende Hausfriedensbruch. Solch ein Fall berechtigt die Mietende zur fristlosen Kündigung.