Wichtige Versicherungen für Eigentümer einer Immobilie

Versicherungen für Wohnungseigentümer:innen

Das Eigenheim stellt für die meisten Eigentümer:innen den mit Abstand größten Vermögenswert dar. Umso wichtiger ist es, diesen Wert zu schützen. Eigentümer:innen stehen dazu viele unterschiedliche Versicherungen zur Auswahl. Einige davon sind von elementarer Bedeutung, während andere optional im Einzelfall durchaus sinnvoll sein können.

Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude ab

Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer:innen nicht verpflichtend, sie zählt jedoch zu den elementar wichtigen Versicherungen und wird von vielen Kreditgebern vorausgesetzt. Kommt es zu einem Sachschaden an der Immobilie, leistet die Versicherung finanziellen Ersatz, beispielsweise wenn ein Feuer das Haus zerstört oder Sturm Schäden am Eigentum anrichtet. Über eine Wohngebäudeversicherung lässt sich auch der Totalverlust absichern und bewahrt den Versicherer damit im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin. Sie springt beispielsweise ein, wenn das Haus vollständig durch ein Feuer zerstört wird.

Folgende Risiken lassen sich über eine Wohngebäudeversicherung absichern:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasserschäden

Eine Wohngebäudeversicherung sichert stets das gesamte Gebäude als solches ab, nicht aber Schäden am Inventar. Bei Eigentumswohnungen ist die Versicherung damit Sache der Eigentümergemeinschaft.

Nicht zum Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung zählen Schäden am Gebäude durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche und Erdsenkungen, Lawinen oder Hochwasser. Diese Risiken können optional über eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Diese erhöht den Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung und ist insbesondere in jenen Regionen sinnvoll, in denen derartige Naturkatastrophen vorkommen können. Allerdings spiegelt sich das in den Kosten wider. Je höher die Gefahr von Naturkatastrophen in der jeweiligen Region sind, desto höhere Beiträge müssen Versicherte leisten.

Zusätzliche Versicherung für das Inventar erforderlich

Um Schäden am Inventar abzusichern, kann eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung kommt beispielsweise für Schäden auf, wenn die Wohnung überschwemmt und das Inventar beschädigt wird. Bei Schäden am Parkett oder der neuen Küche durch eine Überschwemmung oder einen Wasserrohrbruch springt der Versicherer ein. Kommt es durch einen Wasserrohrbruch zu Schäden beim Nachbarn, ist eine Haftpflichtversicherung hilfreich. Diese übernimmt Haftpflichtansprüche Dritter.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wer die eigene Immobilie selbst bewohnt, ist vor Schadenersatzansprüchen Dritter über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Vermieter:innen sowie Besitzer von unbebauten Grundstücken und auch Eigentümergemeinschaften können sich vor Haftpflichtansprüchen über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern.

Diese Versicherung zahlt bei Pflichtverletzungen der Eigentümer:in, wenn dieser beispielsweise in den frühen Morgenstunden noch nicht den verschneiten Gehweg räumen konnte und ein Passant infolge dessen ausrutscht und sich verletzt. Auch wenn das Licht im Treppenhaus ausfällt und eine Person im Halbdunkeln stürzt, kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Zudem übernimmt eine solche Versicherung die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn es beispielsweise zu einem Rechtsstreit kommt und die Kosten für einen Prozess gezahlt werden müssen.

Nicht sinnvoll ist eine solche Versicherung hingegen für Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen. Dann reicht der Leistungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Wurde das Haus noch nicht fertiggestellt, kommt die Bauherrenhaftpflicht bis zur Fertigstellung des Objektes auf. Zu den weiteren Versicherungen für Bauherren zählen die Feuerrohbauversicherung und die Bauleistungsversicherung.

Die Bauleistungsversicherung kommt für Schäden an der Baustelle auf, die durch Vandalismus, Sturm oder Diebstahl entstanden sind oder ebenso durch Handwerker:innen. Allerdings zählt diese Versicherung nicht für jeden Schaden, sondern nur für unvorhergesehene Ereignisse. Schäden durch reguläre Regenfälle sind damit nicht abgesichert, sondern nur, wenn es zu außergewöhnlich starken Regenfällen kommt, die in den letzten 20 Jahren nicht in der Region vorgekommen sind.

Versicherungen im Einzelfall überprüfen

Daneben gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Versicherungen für Eigentümer:innen, die im Einzelfall sinnvoll sein können. Dazu zählt beispielsweise die Restschuldversicherung.

Diese Versicherung springt ein, wenn der Versicherer nicht mehr in der Lage ist, seine Kreditraten zu bezahlen. Je nach Alter und zu finanzierender Summe kann der Abschluss einer Restschuldversicherung hilfreich sein.

Wird das Objekt hingegen vermietet, dann stehen Vermieter:innen spezielle Versicherungen zur Auswahl.

Zu diesen Versicherungen zählt insbesondere die Wohnungshaftpflicht, die für Schäden aufkommt, die andere Personen durch das Eigentum erleiden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn elektrische Leitungen nicht richtig verlegt wurden oder ein Schaden durch defekte Heizkörper eintritt.

Auch eine Mietausfallversicherung wird von vielen Versicherungsunternehmen speziell für Vermieter:innen angeboten. Ist die Mietwohnung nach einem Brand, Feuer oder nach anderen Schadensarten nicht mehr bewohnbar, kommt die Versicherung für den Mietausfall auf.

Ob der Abschluss einer Versicherung tatsächlich sinnvoll ist, kann bei den meisten Versicherungen nur im Einzelfall entschieden werden. Die Höhe des zu zahlenden Beitrages ist dabei genauso in die Entscheidungen mit einzubeziehen, wie die maximale Höhe eines Schadens und die mögliche Deckungssumme. Nicht immer übernimmt der Versicherer die vollständige Höhe der Schadenssumme, sondern mitunter ist die Deckungssumme begrenzt oder es muss eine Selbstbeteiligung geleistet werden.

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