Warum ist ein Notar beim Immobilienkauf bzw. -verkauf wichtig?

Notare beim Immobilienkauf und Verkauf - Notarkosten und mehr

Ein Notar übernimmt im Rahmen eines Immobilienkaufs bzw. Immobilienverkaufs vielfältige Aufgaben. Dabei ist es nicht nur wichtig, eine Notar:in bei derartigen Geschäften zur Seite zu haben, sondern bei Eigentumsumschreibungen oder Grundstücksgeschäften ist dies sogar eine Pflicht. Die Notar:in prüft, beurkundet, beglaubigt und klärt auf.

Eigentumswechsel kann nicht ohne Notar erfolgen

Wer kurz vor dem Kauf einer Immobilie steht, sollte sich unbedingt um den Termin bei einem Notar bemühen. Dieser Termin ist nämlich in Deutschland ein Pflichttermin. Ohne die Beglaubigung eines Notars ist es nicht möglich, dass der Eigentumswechsel vollzogen wird. Grundsätzlich müssen sich beide Parteien auf eine Notar:in einigen.

In erster Linie dient der Notartermin dazu, einen von Käufer:in und Verkäufer:in unterschriebenen Kaufvertrag zu beglaubigen. Dies geht jedoch nicht von heute auf morgen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass zwischen der Vorlage des Kaufvertrages bein Käufer:in und dem Beurkundungstermin beim Notar mindestens zwei Wochen liegen müssen. Diese Zeit soll der Käufer:in eingeräumt werden, damit er den Vertrag gründlich durchlesen und sich bei Bedarf beraten lassen kann.

Die Aufgaben eines Notars im Detail

Zunächst einmal zählt es zu den Aufgaben einer Notar:in, den Kaufvertrag zu erstellen. Dazu müssen Käufer:innen wie Verkäufer:innen der Notar:in alle notwendigen Unterlagen und Informationen bereitstellen. Deshalb ist es wichtig, vor Vereinbarung eines Notartermins alle Modalitäten zu klären. So sollten sich beide Parteien zum Beispiel über den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten einig sein.

Der Notar überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden, damit eine Unterzeichnung des Kaufvertrages überhaupt durchgeführt werden kann. Sollten Genehmigungen oder Unterlagen fehlen, dann wird er diese anfordern und überprüfen. Die rechtlich zwingend erforderliche Beurkundung durch die Notar:in zählt ebenso zum Aufgabengebiet, wie auch das Verlesen des Vertragstextes und Erläuterung der Rechtsfolgen gegenüber Käufer:innen und Verkäufer:innen.

Zudem kümmert sich eine Notar:in auch darum, dass die Käufer:in informiert wird, sobald der Kaufpreis fällig ist. Nach Zahlung des Kaufpreises übernimmt die Notar:in die Eigentumsumschreibung und ebenso die Löschung von etwaigen Belastungen, welche von der Käufer:in nicht mit übernommen wurden.

Zusatzberatung meist angeraten

Bei Unstimmigkeiten zum Kaufvertrag kann eine Notar:in zudem durch Erklärungen dazu beitragen, dass Konflikte aus dem Weg geräumt werden. Allerdings muss eine Notar:in stets neutral handeln und für eine ausgewogene Vertragsgestaltung sorgen. In den Verträgen dürfen keine unzumutbaren Risiken zu finden sein. Dennoch kann es hilfreich sein, sich zusätzlichen Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen. Anders als eine Notar:in tritt eine Rechtsanwält:in nämlich für die Interessen der Partei ein, die ihn beauftragt hat.

Die Notarkosten

Für die Beauftragung einer Notar:in fallen Gebühren an. Der Großteil der Gebühren ist in der Regel von der Käufer:in zu tragen. Lediglich die Kosten für etwaige Löschungen muss die Verkäufer:in selbst bezahlen. Auch wenn die Kosten klar aufgeteilt werden, beide Parteien haften letztendlich gemeinschaftlich für die Kosten. Die Höhe der Notarkosten für die Käufer:in liegt in der Regel bei 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises laut Kaufvertrag.

Kommt es nach der Beauftragung einer Notar:in wider Erwarten nicht zu einem Vertragsabschluss, dann sind die bereits angefallenen Notarkosten von der Partei zu tragen, die ihn beauftragt hat. Dabei handelt es sich in der Regel um die Käufer:in. Wer zusätzlich wert auf eine Beratung durch eine Rechtsanwält:in setzt, muss natürlich mit Mehrkosten rechnen. Diese Kosten richten sich in der Regel nach dem Objektwert, können aber frei verhandelt werden.

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